Erbrecht
Was macht ein VorsorgeAnwalt ?
Im November 2018 habe ich einen Spezialisierungskurs „Vorsorgeregelungen“ beim VorsorgeAnwalt e.V. besucht, mit dem Ziel nach erfolgreicher Abschlussprüfung selbst Mitglied beim VorsorgeAnwalt e.V. mit Sitz in Berlin zu werden.
Der „VorsorgeAnwalt e.V.“ ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder Rechtsanwälte sind, die sich u.a. im Vorsorgerecht, im Bereich der Gestaltung und auch der Durchsetzung von Vorsorgevollmachten spezialisiert haben.
Das Thema „Vorsorgevollmacht“ gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, da es jedem Menschen, unabhängig von seinem Alter passieren kann, dass er die Fähigkeit, selbst Entscheidungen zu treffen und danach zu handeln, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit verlieren kann. In diesem Fall, braucht man eine vertraute Person aus dem familiären oder persönlichen Umfeld, die dann für einen handeln kann. Da unser Bürgerliches Gesetzbuch aber eine gesetzliche Vertretungsmacht nur für Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern vorsieht, also nicht einmal für Ehegatten oder Partner untereinander, sollte man rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichten, um im Notfall jemanden an seiner Seite zu haben, der handeln kann, ohne dass vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.
Da jedoch vor allem ältere Menschen oftmals weit entfernt von Verwandten und Freunden leben oder aber die vertrauten Personen entweder bereits vorverstorben sind oder selbst auch nicht mehr in der Lage sind, die eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten für sich bzw. für andere zu regeln, ist es ratsam, bereits in guten Zeiten zu handeln, und entsprechende Vorsorgevollmachten zu erteilen. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil damit die eigene Entscheidungsfähigkeit über eine Zeit hinaus verlängert werden kann, in der man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Durch rechtzeitige Bevollmächtigung in Form einer Vorsorgevollmacht und Absprache mit der vertrauten Person, die man in der Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigen bestimmt hat, kann die bevollmächtigte Person nach den Vorstellungen und Vorgaben des Vollmachtgebers in dessen Sinne dann handeln.
Die in dem Verein „VorsorgeAnwalt e.V. zusammengeschlossenen Rechtsanwälte haben sich zum Ziel gesetzt, nicht nur Vorsorgevollmachten für Mandanten zu errichten, sondern in besonderen Fällen, insbesondere in solchen, in denen Menschen, niemanden im vertrauten Umfeld mehr haben, dem sie eine Vorsorgevollmacht erteilen könnten, selbst Vorsorgevollmachten für Mandanten zu übernehmen. Es kann so bereits in Zeiten, in denen noch volle Handlungsfähigkeit besteht, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, welches im Falle eines Handlungsfähigkeitsverlustes dann durch Ausübung der Vollmacht realisiert wird.