Wozu braucht man einen der Testamentsvollstrecker ?
Der Erblasser kann durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung sicherstellen, dass durch eine sachkundige Person seines Vertrauens die in seiner letztwilligen Verfügung getroffenen
Anordnungen auch tatsächlich so umgesetzt werden.
Beweggründe für die Anordnung der Testamentsvollstreckung sind insbesondere,
- dass ein Zerschlagen des Nachlasses durch unerfahrene und böswillige Erben droht;
- dass minderjährige Erben vorhanden sind, die noch einer gewissen Führung bedürfen, (z.B. beim Geschiedenen-Testament, Unternehmensnachfolge);
- die Privilegierung eines Miterben im Rahmen einer Erbengemeinschaft soll abgesichert werden (z.Bsp. Ehegatte als Testamentsvollstrecker)
- Vereinfachung von Entscheidungen bei größerer Erbengemeinschaft;
- Sicherstellung und Erfüllung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Auflagen;
- Schutz vor Vorstreckungszugriff der Eigengläubiger der Erben;
- Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Vermeidung und Sozialhilferegress.